Gottesdienstordnung der Klosterkirche
Gottesdienstordnung der Klosterkirche:
An Sonn- und Feiertagen19.00 Uhr Eucharistiefeier
werktags
7.30 Uhr Morgenlob (Laudes)
8.00 Uhr Eucharistiefeier
8.00 Uhr Eucharistiefeier mit kurzer Andacht zum hl. Antonius (nur dienstags)
In der Adventszeit
Jeden Mittwoch um 08.00 Uhr Rorate-Amt
In der Fastenzeit
Jeden Freitag um 16.30 Uhr Kreuzwegandacht
Im Monat Mai
Montag, Mittwoch und Freitag feierliche Maiandacht um 19.30 Uhr
Beichtgelegenheit
Herz-Jesu-Freitag: von 07.30 - 08.00 Uhr
Samstag: vor der Vorabendmesse
Sonntag: von 10.00 - 10.30 Uhr
Darüber hinaus können Beicht- und Seelsorgegespräche persönlich oder telefonisch jederzeit vereinbart werden.
Die Klosterpforte ist während der Mittagszeit zwischen 11.30 Uhr und 14.00 Uhr geschlossen.
Wenn jemand einen Gottesdienst in einem besonderen Anliegen, z. B. für verstorbene Angehörige, feiern lassen möchte, so besteht die Möglichkeit der Vereinbarung brieflich oder zu den üblichen Zeiten an der Klosterpforte.